KVG · VVG · UNFALL

Krankenkasse Zürich vergleichen – Krankenkasse. Alles, was Sie wissen müssen. Ohne Filter. Ohne Fachchinesisch.

Wir zeigen Ihnen, welche Deckung obligatorisch ist, welche Leistungen freiwillig ergänzt werden können und wo sich ein Vergleich wirklich lohnt.

100% unverbindlich & diskret

VERSICHERUNG NACH MASS

KVG, VVG und Unfall verstehen.

Unabhängige Krankenkassenberatung in Zürich für Kundinnen und Kunden in der Schweiz.

KVG

Obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Auch für Neugeborene.

VVG

Freiwillig. Ergänzt Leistungen wie Brille, Fitness und Prävention.

Unfall

Besonders relevant ohne Arbeitsvertrag oder bei unter 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.

KRANKENKASSE WECHSELN

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Für einen Wechsel der Grundversicherung per 1. Januar muss die Kündigung in der Regel spätestens am 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingegangen sein.

Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer – nicht nur der Poststempel.

Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Sobald die neuen Prämien bekannt sind, lohnt sich ein Vergleich von Krankenkasse, Versicherungsmodell, Franchise und Unfalldeckung.

SERVICE FÜR KUNDEN

Krankenkasse kündigen: Frist 30. November

Für einen Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung der Grundversicherung spätestens am 30. November bei der Krankenkasse eintreffen. Mit Franchise CHF 300 im Standardmodell ist auch ein Wechsel per 30. Juni möglich (Eingang bis 31. März). Für unsere Kundinnen und Kunden schreiben und versenden wir die Kündigung kostenlos.

Prämienverbilligung Zürich 2027

Der Kanton Zürich verbilligt die Krankenkassenprämien von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (IPV). Familien mit nur minderjährigen Kindern haben 2027 bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 71’200 Anspruch, mit jungen Erwachsenen in Ausbildung bis CHF 94’900. Den Antrag stellt man bei der SVA Zürich, spätestens bis Ende März des Folgejahres. Für unsere Kundinnen und Kunden prüfen wir den Anspruch und reichen den Antrag ein.

NEU IN DER SCHWEIZ

Neu in der Schweiz? Die 3-Monats-Frist zählt.

Nach der Wohnsitznahme in der Schweiz müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Monaten bei einer zugelassenen Krankenkasse versichern.

Bei rechtzeitiger Anmeldung gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht.

WICHTIG

Verpassen Sie die Frist nicht.

Bei einer nicht entschuldbaren verspäteten Anmeldung kann ein Prämienzuschlag wegen verspätetem Beitritt entstehen.

Bei verspäteter Anmeldung beginnt die Versicherungsdeckung grundsätzlich erst ab dem Beitrittsdatum.

Sie arbeiten mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber?

Dann sind Sie grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle über den Arbeitgeber versichert.

Sie arbeiten weniger als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber?

Dann besteht über diesen Arbeitgeber keine vollständige Deckung für gewöhnliche Nichtberufsunfälle.

Sie arbeiten aktuell nicht?

Dann benötigen Sie die Unfalldeckung grundsätzlich über die obligatorische Krankenversicherung.

Obligatorische Grundversicherung

Die Grundversicherung ist obligatorisch. Die gesetzlichen Leistungen sind definiert.

  • Prämie
  • Versicherungsmodell
  • Franchise
  • Service

Freiwillige Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen können Leistungen ergänzen, zum Beispiel:

  • freie Spitalwahl
  • alternative Medizin
  • Zahn, Brille & Linsen
  • Fitness, Ausland, Transport & Rettung

AKTUELL

Neue Krankenkassenprämien? Bleiben Sie informiert.

Die Krankenkassenprämien werden jährlich neu festgelegt. Sobald die neuen offiziellen Prämien veröffentlicht sind, informieren wir Sie über relevante Änderungen und Vergleichsmöglichkeiten.

Sobald die neuen Prämien offiziell bekannt sind, können wir Ihren persönlichen Vergleich aktualisieren.

PERSÖNLICHE BERATUNG

Welche Lösung passt wirklich zu Ihnen?

Ein guter Krankenkassenvergleich berücksichtigt nicht nur den Preis. Wir prüfen Ihre Situation persönlich und vergleichen Modell, Franchise, Unfall und Zusatzversicherungen. Für weitere Fragen können Sie uns auch direkt über Kontakt erreichen.

Deutsch · Português · Italiano · Español