Entschädigung
Die Wertia Finanz GmbH hat mit den Partnergesellschaften Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen, gestützt auf welche die Partnergesellschaften der Wertia Finanz GmbH bei erfolgreicher Vermittlung von Produkten, bzw. im Falle der Versicherungsvermittlung auch solange die Wertia Finanz GmbH Sie hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte betreut und Sie als deren Vertreter gegenüber den Versicherungspartnern vertritt, Entschädigungen entrichten.
1. Vorsorge- und Versicherungslösungen
Bei der Vermittlung von Einzel- und Kollektivlebensversicherungen, Krankenversicherungen sowie Personen- und Sachversicherungen erhält die Wertia Finanz GmbH marktübliche Abschluss- und Betreuungsprovisionen von den Versicherungspartnern als Entgelt für ihre Dienstleistungen. Diese Entschädigungen bemessen sich in der Regel nach der Höhe der von den Versicherungsnehmern bezahlten Versicherungsprämien.
Im Bereich der Einzellebensversicherungen erhält die Wertia Finanz GmbH einmalige Abschlussprovisionen in der Höhe von 4.3% bis max. 6.4% der relevanten Produktionssumme (d.h. Jahresprämie x Prämienzahldauer x Anrechnungssatz) sowie wiederkehrende Betreuungsprovisionen in der Höhe von 0% bis max. 2.7% der relevanten Portfoliobestände (d.h. der im relevanten Zeitraum vereinnahmten Prämienzahlungen) pro Jahr oder pro Monat. Im Bereich der Kollektivlebensversicherungen erhält die Wertia Finanz GmbH wiederkehrende Provisionen in der Höhe von 4% bis max. 10% der Risiko- und Kostenprämie pro Jahr.
Krankenversicherungsabschlüsse werden der Wertia Finanz GmbH mit einer Abschlussprovision in der Höhe von 0 bis 16x der monatlichen VVG-Prämie und in der Höhe von CHF 0.- bis CHF 70.- für KVG-Abschlüsse vergütet. Zusätzlich erhält die Wertia Finanz GmbH im Bereich der Krankenversicherung für die Betreuung der Kunden wiederkehrende Betreuungsprovisionen in der Höhe von CHF 0.- bis CHF 60.- pro Kunde und Jahr.
Im Bereich der Personen- und Sachversicherungen erhält die Wertia Finanz GmbH einmalige Abschlussprovisionen oder wiederkehrende Betreuungsprovisionen in der Höhe von 4% bis max. 22% der relevanten Jahresprämie (im Falle der einmaligen Abschlussprovision wird die relevante Jahresprämie berechnet als Jahresprämie x Vertragsdauer). Die wiederkehrende Betreuungsprovision wird jährlich bemessen.
2. Bankvorsorge und Freizügigkeit
Für die Vermittlung von Bankvorsorge- und Freizügigkeitslösungen erhält die Wertia Finanz GmbH eine einmalige Vermittlungsprovision in Höhe von 0% bis 3% der Investitionssumme.
Bei der Vermittlung von Bankvorsorge- und Freizügigkeitslösungen erhält die Wertia Finanz GmbH zusätzlich zu den Abschluss- und Vermittlungsprovisionen eine wiederkehrende Bestandesprovision in der Höhe von 0% bis 0.9% des massgeblichen Depotbestandes pro Jahr. Der massgebliche Depotbestand entspricht dabei höchstens dem höchsten Depotbestand im betreffenden Jahr.
Diese Entschädigung wird von den genannten Vorsorge- bzw. Freizügigkeitsstiftungen von Ihrem Freizügigkeitsdepot bzw. Ihrem Vorsorgedepot abgebucht und an die Wertia Finanz GmbH weitergeleitet.
3. Kapitalanlagen / Investment
Für die Vermittlung von Kapitalanlagen erhält die Wertia Finanz GmbH eine einmalige Vermittlungsvergütung in der Höhe von 0% bis 5% der Investitionssumme.
Für die Vermittlung von Kapitalanlagen erhält die Wertia Finanz GmbH zusätzlich zur einmaligen Vermittlungsvergütung eine wiederkehrende Vergütung in Höhe von 0% bis 0.65% des durchschnittlichen Depotbestandes pro Jahr vergütet.
4. Kreditprodukte/Hypotheken
Für die Vermittlung von Hypothekarprodukten erhält die Wertia Finanz GmbH und gegebenenfalls von ihr beauftragte Dritte als Vergütung für ihre Dienstleistungen von der jeweiligen Partnergesellschaft eine einmalige Abschlussprovision in Höhe von 0,1% bis maximal 1% der Kreditsumme.